Weil „normaler“ Schutz Ihrer Verantwortung nicht gerecht wird
Manager-Rechtsschutz
Für den Fall der Fälle abgesichert
Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen,
wie schnell dies in den verschiedensten Branchen gehen kann.
Was bietet die
Manager-Versicherung?
- Schützt Manager und Führungskräfte persönlich bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus ihrer beruflichen Tätigkeit.
- Übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Entscheidungsträger.
- Greift auch bei Vorwürfen wegen Pflichtverletzungen, Fehlentscheidungen oder Unterlassungen.
- Bietet Schutz selbst bei Vorsatzvorwürfen – bis zur rechtskräftigen Verurteilung.
- Deckt Vermögensschaden-Rechtsschutz zur Abwehr von Schadenersatzforderungen des eigenen Unternehmens ab.
- Sichert rechtliche Streitigkeiten aus Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen außerhalb des Arbeitsrechts.
- Ergänzt bestehende D&O-Versicherungen sinnvoll, insbesondere bei hohen Verteidigungskosten.
- Ermöglicht eine individuelle Zusammenstellung der Rechtsschutzbausteine je nach persönlichem Risiko.
Unsere Leistungen für Sie
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Fahrlässige Tötung
Ein Sachbearbeiter arbeitete mit großem Engagement im Lohnbüro seines Unternehmens. Im Zuge einer Firmenübernahme durch neue Eigentümer wurde die Stelle einer Kollegin gestrichen. Man hatte wohl übersehen, dass im Lohnbüro u. a. auch die Einsatzplanung für Zeitarbeiter angesiedelt war. In der Folge war das gleichbleibende Arbeitspensum von ihm alleine zu bewältigen. Da allmonatlich die Auszahlung der Löhne von seiner Vorarbeit abhängig war, war es quasi unumgänglich, täglich im Schnitt 12 bis 14 Stunden zu arbeiten. Das Problem wurde von ihm weder bei der Geschäftsleitung noch beim Betriebsrat angesprochen. An einem Abend passierte es auf dem Heimweg dann: Durch die lange Arbeit erschöpft, fielen ihm auf der Landstraße fahrend die Augen zu und er verunglückte tödlich. Seine Witwe äußerte gegenüber der Polizei, dass ihr Mann immer so lange hatte arbeiten müssen. Dieser Unfall führte zur Anklage des Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Man sah die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Bediensteten verletzt, da man bei solch langen regelmäßigen Arbeitszeiten davon ausgehen konnte, dass die Gesundheit des Mitarbeiters geschädigt wird und/oder es zu einem Unfall kommen musste.
Falscher Bericht
Gerd A. ist Vorstandsmitglied einer Autozulieferer-AG und be- richtet dem Aufsichtsrat der Gesellschaft turnusmäßig über den Gang der Geschäfte und die beabsichtigte Geschäftspolitik. Der von ihm zuletzt verfasste Bericht ist in einigen Teilbereichen unvollständig. Nach Ansicht des Aufsichtsrats sollen sämtliche Informationen über die sich anbahnende Fehlentwicklung im Zusammenhang mit einem von der Gesellschaft übernommenen und in Belgien ansässigen Tochterunternehmen gefehlt haben. Zum Schluss des Geschäftsjahres stellt sich heraus, dass das von der Gesellschaft geführte Tochterunternehmen einen Verlust in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags erlitten hat. Das Aufsichtsratsmitglied Bernd C. ist der Auffassung, dass Gerd A. der Gesellschaft gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet ist, weil im Falle richtiger und vollständiger Informationen rechtzeitig geeignete Maßnahmen hätten eingeleitet werden können. Die Gesellschaft verlangt daher von Gerd A. Schadenersatz in Höhe von 1,6 Millionen Euro wegen Verletzung von Berichtspflichten. Da ein außergerichtlicher Einigungsversuch zwischen Gerd A. und der Gesellschaft scheitert, verklagt die Gesellschaft Gerd A. auf Zahlung von 1,6 Millionen Euro. Der Rechtsanwalt von Gerd A. legt gegen das Urteil Rechts- mittel ein. Das Berufungsgericht verurteilt Gerd A. zur Zahlung von 400.000 Euro Schadenersatz an die AG. Hinsichtlich der im gerichtlichen Verfahren angefallenen Kosten wird Gerd A. zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten zu 25 % verurteilt. Insgesamt muss Gerd A. Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von über 35.000 Euro ausgleichen, die vom Top-Manager-Rechtsschutz übernommen werden.
Streit um Tantieme
Einer der Geschäftsführer einer GmbH fordert zum Ablauf seines Anstellungsvertrages die in Höhe von 230.000 Euro zugesagte Tantieme für das laufende Geschäftsjahr. Die Gesellschaft bestreitet, dass die Tantieme überhaupt zu zahlen ist und verweigert die Zahlung. Eine außergerichtliche Einigung scheitert. Der Anwalt des Geschäftsführers erhebt daher Klage vor dem Landgericht auf Zahlung von 230.000 Euro.
WISSENSWERTES
Was ist zu beachten in der Manager-Rechtsschutz-Versicherung?
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Wer ist versichert?
- VersicherungsnehmerDer Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird.
Welche Bereiche sind versicherbar?
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Der Anstellungsvertrag fällt nicht unter das Arbeitsrecht, weshalb ein normaler, privater Arbeitsrechtsschutz nicht für entstehende Kosten aufkommt. Auch werden solche Verfahren nicht vor Arbeits-, sondern vor Zivilgerichten geführt, was in der Regel deutlich höhere Streitwerte und damit Kosten mit sich bringt.
(Spezial)-Straf-Rechtsschutz
Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Den Entscheidern und Lenkern eines Unternehmens obliegt es, z. B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, stehen Sie persönlich daher im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf.
Vermögensschaden-Rechtsschutz Unternehmenslenker haften im Normalfall persönlich für Schäden, die Sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen zufügen, für das Sie tätig sind. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Kosten, um sich gegen diese Schadenersatzforderungen zu wehren - egal, ob Sie kein Verschulden bei sich sehen oder lediglich bei der Schadenhöhe andere Ansichten vertreten.
Bitte beachten Sie in jedem Fall unsere Ausführungen zum Wechselspiel zwischen Vermögensschaden-Rechtsschutz und D & O am Ende dieser Broschüre!
Je nach Anbieter können diese drei Rechtsschutzbausteine einzeln oder nur in Kombination abgeschlossen werden. Einige Anbieter bieten zusätzlich zum Versicherungsschutz auch noch Assistanceleistungen wie z. B. die psychologische Betreuung von Angehörigen bei Inhaftierung, Lohnfortzahlung usw.
Welche Leistungen sind u.A. nicht versichert?
- Verfahren im Zusammenhang mit Preis- und Ausschreibungsabsprachen
- Vorsätzlich begangene Straftaten (bereits rechtskräftiges Urteil): Die von der Versicherung erbrachten Leistungen sind in der Regel bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat zurückzuzahlen
WISSENSWERTES
Was ist noch zu beachten?
Was ist noch zu beachten?
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Directors & Officers-Versicherung (D & O)
Bei der D & O handelt es sich um eine Ergänzung zur Betriebshaftpflicht, mit der sich Kapitalgesellschaften gegen Vermögensschäden absichern können, die ihnen durch die Entscheidungen ihre Führungskräfte zugefügt werden. Versicherungsnehmer ist hier die Firma – versicherte Personen die Geschäftsleitung. Leistung ist die Prüfung der Schadenersatzpflicht und ggf. Erstattung an die Firma. Die D & O ist eine sehr gute Lösung für Firmen, um sich vor den Auswirkungen von Fehleinschätzungen ihrer Entscheider zu schützen.
Immer mehr Versicherer bieten auch persönliche D & O-Versicherungs-Lösungen an. So können Sie einen Versicherungsschutz erhalten, über den Sie selbst bestimmen können – und der auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen zeitlich unbefristet gültig ist.
Wichtiger Hinweis: Vermögensschaden-Rechtsschutz und bzw. trotz D & O?
Grundsätzlich kommt die D & O auch für die Abwehrkosten (z. B. Anwalt) auf, wenn Ihnen vorgeworfen wird, Ihrem Unternehmen einen Vermögensschaden zugefügt zu haben. Dennoch kann der Abschluss einer gesonderten Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
In vielen Tarifen der D & O werden die Verteidigungskosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Gerade dann, wenn diese nicht allzu üppig gewählt wurde, besteht theoretisch die Gefahr, dass die Versicherungssumme für die rechtlichen Kosten und ggf. die Entschädigung nicht ausreicht.
Dieses Seite dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernhemnen
keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.

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