Weil man manchmal enttäuscht wird

Vertrauensschaden-versicherung

Für den Fall der Fälle abgesichert

Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen
vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu zählen beispielsweise Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sabotage usw. Solche Schäden können die Existenz des Unternehmers vernichten.
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Was bietet die
Vertrauensschaden-versicherung?

  • Schützt Unternehmen vor Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Mitarbeitenden oder Vertrauenspersonen.
  • Deckt Schäden durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue oder Sabotage innerhalb des Unternehmens ab.
  • Sichert das Firmenvermögen bei internen Vertrauensbrüchen, die existenzbedrohende Folgen haben können.
  • Übernimmt auch Schäden infolge von Computerbetrug, Phishing oder gezielter Computersabotage.
  • Erstattet Kosten für Schadenaufklärung, Datensicherung und Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs.
  • Schützt vor finanziellen Folgen von Geheimnisverrat oder Missbrauch sensibler Unternehmensdaten.
  • Gilt branchenunabhängig für Unternehmen jeder Größe und Rechtsform.
  • Ergänzt den Versicherungsschutz sinnvoll dort, wo klassische Sach- oder Haftpflichtversicherungen nicht greifen.
Unsere Leistungen für Sie

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Phishing

Ein Unternehmen, welches im Baugewerbe tätig ist, nutzt als Informations- und Kommunikationsmittel hauptsächlich das Internet und ein bekanntes E-Mail-Programm. Kriminelle haben sich dies zunutze gemacht und mit aktiven Phishing-Webseiten dem Unternehmen vertrauliche Informationen entlockt.

Vertrauensschadenshaftpflicht Global Gruppe Nord

Unterschlagung

Eine Kassiererin einer bekannten Supermarktkette unterschlug Gelder aus der Kasse. Sie stellte Leergutbons aus, ohne dass tatsächlich eine Leergutrückgabe erfolge. Da ihre Kasse immer „stimmte“, wurde der Schwindel über einen längeren Zeitraum nicht erkannt. Bei einer Prüfung durch die Innenrevision flog dann jedoch alles auf.

Unterschlagung - Versicherung der GLOBAL GRUPPE NORD
WISSENSWERTES

Für wen ist die Versicherung?

Für Unternehmen aller Art

Was ist Versichert?

Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlun- gen, wie z. B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen, entstehen.

Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Aufwendungen für Personenschäden
  • Schäden, die anderweitig versichert werden können
  • Vermögensschäden, die sich aus der Gegenüberstellung von Soll- und Istbeständen (Inventurdifferenzen) ergeben
  • Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Verwirkung von Vertragsstrafen)
  • Schäden am Vermögen infolge Terrorismus, Krieg, innerer Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Explosion
  • Schäden durch Vertrauenspersonen, von denen Vermögensdelikte bekannt sind
Meeting Vertrauensschadenversicherung GLOBAL GRUPPE NORD
RUNDUM GESCHÜTZT

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren. Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat. Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 € fällt. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z. B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2025 unter 66.150 € Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine an- dere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D & O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.

Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. das 1,5-Fache des Jahrsbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D & O-Selbstbehaltversicherung zu empfehlen.

Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungs- schutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.

Dieses Seite dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernhemnen
keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.

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