Schutz- und Hygienekonzept

Zum Schutz unserer Besucher und Mitarbeitenden vor einer weiteren Ausbreitung des SARSCoV-2-Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

 

Unsere Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Jörg Daum
Position       Geschäftsleitung
Email            joerg.daum@daum-group.de
Telefon         040 5330767 10

Sascha Wegener
Position      Geschäftsleitung
Email           sascha.wegener@daum-group.de
Telefon        040 5330767 21

Allgemeine Maßnahmen

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist sichergestellt.
  • In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, werden Mund-Nasen-Bedeckungen getragen.
  • Personen ist der Zutritt untersagt, wenn eine SARS-CoV-2-Infektion festgestellt wurde und noch keine Gesundung erfolgt ist, Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion (Atemwegssymptome) bestehen oder Kontakt mit infizierten Personen bestanden hat.
  • Besucher werden durch Aushang über die aktuellen Hygienevorgaben (Abstandsgebot, Händewaschen/Desinfektion, Nies-Hustenetikette, Nasen-Mund-Schutz) informiert. Neben der Mitarbeitenden ist eine Person des Vorstands anwesend oder in Bereitschaft, um auf die Einhaltung der Vorgaben zu achten.
  • Es wird ein Besucherregister geführt, in dem der Name des Besuchers, das Datum und die Uhrzeiten der Nutzung einschließlich der Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer) erfasst werden. Das Register wird unter Wahrung der Vertraulichkeit gesichert für 4 Wochen aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform vernichtet.
  • Sofern bei einem Besucher innerhalb der letzten 14 Tage eine Entlassung aus einer stationären Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung erfolgt ist, muss ein Nachweis der Testung mit negativem Ergebnis auf SARS-CoV-2-Infektion vorgelegt werden.
  • Sofern eine Nutzung durch eine Person erfolgt ist, die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert ist oder Kontakt mit infizierten Personen oder Kontaktpersonen gemäß der jeweils aktuellen Richtlinie des Robert Koch-Instituts hatte, wird durch die Einrichtungsleitung unverzüglich die für den Infektionsschutz zuständige Behörde (Gesundheitsamt) informiert.

 

Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

  • Mitarbeitende werden über die Abstandsregeln vor Öffnung der Einrichtung unterwiesen.
  • Besucher werden über die Abstandsregeln beim Betreten der Einrichtung informiert.
  • Aushänge und Hinweisschilder sind in der Einrichtung vorhanden.
  • Die Einhaltung der Abstandsregeln wird kontrolliert.
  • Besuchern werden Getränke und Speisen (Kekse) von den Mitarbeitenden an den Platz gereicht, dabei wird ein Servierwagen verwendet.

 

Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Mitarbeitende tragen Mund-Nasen-Bedeckungen, wenn sich Besucher in der Einrichtung aufhalten.
  • Die Mitarbeitenden sind über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung geschult.
  • Besucher tragen Mund-Nasen-Bedeckungen beim Betreten und Verlassen der Einrichtung und auf dem Weg zur Toilette. Am Tisch darf diese abgenommen werden.
  • Einmalhandschuhe werden den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt. Diese werden bei der Reinigung und Desinfektion getragen. Beim Servieren von Speisen und Getränken sollten diese ebenfalls zum Einsatz kommen.

 

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und Atemwegssymptomen jeder Schwere dürfen die Einrichtung nicht betreten.
  • Sollten während des Aufenthalts Symptome auftreten, muss die Einrichtung umgehend verlassen werden.
  • Betroffene Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
  • Zu Beginn jedes Nutzungstages wird bei allen Besuchern ein Kurzscreening durchgeführt (Erkältungssymptome, Frage nach SARS-CoV-2-Infektion und nach Kontakt mit infizierten Personen oder Kontaktpersonen.)

 

Handhygiene

  • Aushänge von Anleitungen zur Handhygiene sind bei den Desinfektionsmittelspendern vorhanden.
  • Spender mit Desinfektionsmitteln zur Handdesinfektion werden im Eingangsbereich, in der Küche und bei den Toiletten bereitgestellt.
  • Mitarbeitende und Besucher werden in der Handhygiene bei Betreten der Einrichtung unterwiesen.
  • Hautschonende Seife im Spender und Papierhandtücher zur Einmalbenutzung werden auf den Toiletten und in der Küche bereitgestellt.

 

Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Besucherverkehrs

  • Das Betreten der Einrichtung von Besuchern erfolgt nur im Beisein eines Mitarbeitenden oder Mitglied der Geschäftsleitung. Besuchern wird nur einzeln Eintritt gewährt, die Eingangstüre bleibt geschlossen. Jeder Besucher wird in die Wegeführung eingewiesen und zu seinem Platz begleitet.
  • An der Garderobe werden die Jacken und Mäntel je Besucher berührungsfrei aufgehängt.
  • Es dürfen an einem Tisch nur jeweils 2 Besucher gegenüber Platz nehmen.
  • Die Tische sind mit ausreichendem Abstand platziert und werden nicht verschoben.
  • Auswärtige Kundenbesuche, Risikobesichtigungen, Schadenbesichtigungen etc. werden bis auf Weiteres ausschließlich durch Mitglieder der Geschäftsleitung wahrgenommen. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Geschäftsleitung.

 

Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice

  • Büroarbeit wird von den Mitarbeitenden im Homeoffice ausgeführt.
  • Büroarbeit in den Geschäftsräumen wird nur als Einzelarbeitsplatz ausgeführt, pro Büroraum nur eine Person.
  • Arbeitsmittel werden personenbezogen verwendet.

 

Zutritt betriebsfremder Personen

  • Der Zutritt betriebsfremder Personen ist auf ein Minimum beschränkt und findet nur außerhalb der Öffnungszeiten statt.
  • Kontaktdaten betriebsfremder Personen werden beim Betreten/Verlassen der Einrichtung dokumentiert.
  • Betriebsfremde Personen werden über die Maßnahmen, die aktuell in der Einrichtung hinsichtlich des Infektionsschutzes zu SARS-CoV-2 gelten, informiert.

 

Sanitärräume

  • Hautschonende Flüssigseife und Einweghandtücher zur Reinigung der Hände stehen unverändert zur Verfügung.
  • Stoffhandtücher kommen weiterhin nicht zum Einsatz.
  • Türklinken und Handläufe werden regelmäßige gereinigt und desinfiziert.
  • Sanitärräume werden am Ende jedes Nutzungstags gereinigt.

 

Unterweisung der Mitarbeitenden und aktive Kommunikation

  • Mitarbeitende und Mitglieder der Geschäftsleitung sind in die Hygiene- und Abstandsregeln unterwiesen.
  • Aushänge und Hinweisschilder sind in der Einrichtung vorhanden.
  • Die Einhaltung der Abstandsregeln wird von der Geschäftsleitung kontrolliert.
  • Die Einhaltung des betrieblichen Hygienekonzepts wird von der Geschäftsleitung kontrolliert.
  • Ansprechpartner für die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes sind Jörg Daum oder Sascha Wegener.

 

Sonstige Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen

  • Die Räumlichkeiten werden regelmäßige gelüftet. Fenster sind möglichst dauerhaft mindestens gekippt. Mindestens stündlich und bei Bedarf erfolgt eine Stoßlüftung.
  • Hygieneregeln hängen in der Einrichtung aus.
  • Türklinken und –griffe, Handläufe, Tische und Stühle mit Armlehnen sowie alle Oberflächen werden regelmäßig und in kurzen Abständen gereinigt und desinfiziert.
  • Am Ende jedes Nutzungstags erfolgt eine gründliche Reinigung und Desinfektion.
  • Geschirr wird bei mindestens 60° C in der Spülmaschine gereinigt.
  • Geschirrhandtücher werden arbeitstäglich bei mindestens 60° C gewaschen.
  • Zur Küche haben nur Mitarbeitende Zutritt.
  • Die Küche wird nur mit unmittelbar vorher desinfizierten Händen betreten.
  • Es werden nur Mülleimer Tretmechanismus benutzt, so dass die Benutzung ohne Berührung mit den Händen möglich ist.

 

April 2020

Rev. November 2022