BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG (BU) CHECKEN
Ihr BU-Vertrag läuft –
aber schützt er Sie wirklich noch?
Nicht jede Veränderung führt zu einer Verbesserung. Wir haben bereits zahlreiche Verträge ausgewertet und mit unserer Erfahrung in der Analyse decken wir etwaige Versorgungslücken transparent auf. Oder sagen Ihnen „passt alles!“. Sie wissen danach, wo Sie stehen.
Philipp Gahlen | Berater
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werden berufsunfähig
staatl. Ø-Rente mtl.
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persönliche Beratung
WISSENSWERTES
Lassen Sie Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung unverbindlich überprüfen.
Kein Verkaufsdruck, keine versteckten Kosten. Wir analysieren Ihre bestehende BU-Versicherung, zeigen Stärken oder mögliche Lücken auf, vergleichen bei Bedarf relevante Alternativen und unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung.
Ihr Einkommen. Geschützt. Auch wenn Sie nicht mehr arbeiten können.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihre finanzielle Unabhängigkeit – mit einer monatlichen Rente, die greift, wenn Ihr Körper oder Ihre Gesundheit es nicht mehr tut.
- Abstrakte Verweisung im Vertrag?
- BU-Rente reicht für heutige Lebenshaltungskosten?
- Laufzeit endet vor dem 67. Lebensjahr?
- Finanzstärke und Leistungsquote Ihres Versicherers?
SICHER UMSORGT
Kundenstimmen
~ 2 Mrd. €
Prämienvolumen
~ 1.400
Mitarbeitende
DACH-Gruppe
Starkes Netzwerk
DACH-Gruppe
Seit 2008
Jeder Vierte scheidet vor der Rente aus dem Berufsleben aus
Berufsunfähigkeit trifft nicht nur körperlich anstrengende Berufe – und kommt selten durch Unfall. Die häufigsten Ursachen sind Krankheiten, die jeden treffen können.
- Psychische Erkrankungen: Burnout · Depression · Angststörung 38%
- Krebs / Tumorerkrankungen: Brust · Lunge · Darm 19%
- Muskel & Skelett: Bandscheibe · Rücken · Gelenke 16%
- Sonstige 19%
- Unfälle: Arbeitsunfall · Sport · Verkehr 8%
Quelle: GDV – Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, 2024
MIT DER BU EIGENE ARBEITSKRAFT ABSICHERN
Die staatliche Lücke – Was wirklich gezahlt wird
- Ihr heitiges Nettoeinkommen 3.000€ 100%
- Staatliche Erwerbsminderungsrente ⌀ 850 € 28%
- Mit BU-Absicherung (z.B. 80% Netto) 2.400 € 80%
Ohne BU fehlen monatlich bis zu 2.150 € – dauerhaft, nicht nur kurzfristig.
Kein gesetzlicher Schutz mehr seit 2001
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Es gibt nur noch die deutlich schwerer zu erlangende Erwerbsminderungsrente.
Volle Krankenversicherung selbst zahlen
Im BU-Fall entfällt der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Den vollen Beitrag (GKV ca. 20 % der Rente oder PKV-Vollbeitrag) zahlen Sie alleine.
Die BU schließt genau diese Lücke
Wir empfehlen mindestens 80 % des Nettoeinkommens abzusichern – inklusive Puffer für Altersvorsorge und Krankenversicherung.
Was wir für Sie prüfen – Typische Schwachstellen
Was in Ihrem bestehenden BU-Vertrag fehlen könnte.
Prüfkriterien
Abstrakte Verweisung vorhanden
Der Versicherer darf leisten verweigern, wenn Sie theoretisch irgendeinen gleichwertigen Beruf ausüben könnten – ohne freie Stellen, ohne Ausbildung. Bis ca. 2005 Standardklausel.
HEUTE: Alle empfohlenen Tarife verzichten vollständig darauf.
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Kritisch
BU-Rente reicht nicht mehr aus
Inflation hat alte Renten real entwertet. Dazu entfällt im BU-Fall der Arbeitgeberanteil zur KV – ein oft unterschätzter Mehrbedarf von 200–400 € monatlich.
HEUTE: Empfehlung: mind. 80 % Netto – inkl. KV-Puffer.
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Kritisch
Keine AU-Klausel
Ohne AU-Klausel zahlt der Versicherer erst nach offizieller BU-Anerkennung. Ab Woche 79 – nach dem Krankengeld – entsteht eine Lücke ohne jede Leistung.
Heute: AU-Klausel leistet bereits ab 6 Monaten Krankschreibung.
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WICHTIG
Laufzeit endet vor 67
Viele Verträge laufen bis 60 oder 63. Die Rente beginnt heute mit 67 – eine Schutzlücke von bis zu 7 Jahren ohne Absicherung.
HEUTE: Laufzeit bis 67 ist Standard.
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WICHTIG
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Langer Prognosezeitraum
Ältere Tarife fordern den Nachweis „voraussichtlich dauerhafter“ BU – ein unbestimmter Begriff, der Versicherern Spielraum für Ablehnungen gibt.
HEUTE: Verkürzter Prognosezeitraum: 6 Monate genügen.
WICHTIG
Keine Beitragsdynamik 3–5 %
Ohne Dynamik bleibt Ihre Rente auf dem Stand von 2008. Bei 2 % Inflation p.a. sind 1.500 € heute real nur noch ca. 1.050 € wert.
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HÄUFIG ÜBERSEHEN
Mitwirkungspflicht als Bedingung
Manche Verträge machen Operationen oder Behandlungen zur Voraussetzung für die Rente. Wer ablehnt, riskiert den Leistungsverlust.
Heute: Verzicht auf Mitwirkungspflicht – Zumutbarkeit entscheidet.
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HÄUFIG ÜBERSEHEN
Schwache Finanzstärke des Versicherers
Eine BU läuft 30–40 Jahre. Einige Anbieter der 1990er haben heute schlechte Ratings oder wurden übernommen – ein Risiko im Leistungsfall.
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HÄUFIG ÜBERSEHEN
Warum das wichtig ist
Nicht jeder alte Vertrag ist schlecht – und ein Wechsel ist nicht immer sinnvoll.
Wir prüfen Ihren Vertrag konkret und sagen Ihnen direkt, ob Handlungsbedarf besteht – auch wenn das Ergebnis „passt alles“ ist. Sie wissen danach, wo Sie stehen.
Entscheidungshilfe
Wechseln – ja oder nein?
Nicht jeder Bestandsvertrag muss ersetzt werden. Manchmal ist eine Ergänzung sinnvoller, manchmal ist der alte Vertrag besser als gedacht. Diese Signale helfen bei der Einschätzung.
Unsicher, was für Sie gilt?
Unverbindlich prüfen lassen – wir sagen Ihnen direkt, ob und was ggf. zu tun ist.
Sie haben bereits eine BU – aber kennen Sie wirklich alle Klauseln in Ihrem Vertrag?
Wir erklären die Begriffe, auf die es im Ernstfall ankommt.
DER BU-RATGEBER
Das Wichtigste zur BU
- Wer krankheits- oder unfallbedingt seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält aus der BU eine monatliche Rente – unabhängig davon, ob theoretisch ein anderer Job möglich wäre.
- Die Höhe der Rente legen Sie selbst fest – sie sollte Ihren laufenden Lebensunterhalt realistisch absichern.
- Ihr Beitrag wird individuell berechnet: Alter, Gesundheit und Berufsrisiko spielen die entscheidende Rolle.
- Nicht jede Police ist gleich – entscheidend sind die genauen Bedingungen, etwa ab wann die Leistung greift.
- Je früher der Abschluss, desto günstiger der Beitrag – und desto geringer das Risiko, wegen Vorerkrankungen abgelehnt zu werden.
Wann ist man berufsunfähig?
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Im Sinne einer privaten BU-Versicherung muss diese Einschränkung üblicherweise mindestens 6 Monate andauern oder prognostiziert sein, damit ein Leistungsanspruch entsteht.
Entscheidend ist der zuletzt ausgeübte Beruf – nicht irgendein theoretisch möglicher Job. Darin liegt der wesentliche Unterschied zur Erwerbsminderungsrente.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung?
Das ist der entscheidende Unterschied, den viele nicht kennen:
- Berufsunfähigkeit: Kann ich meinen zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben? → Private BU leistet.
- Erwerbsminderung: Kann ich noch irgendeinen Job mindestens 3 Stunden täglich ausüben? → Staatliche Rente leistet.
Die Hürde für Erwerbsminderung ist viel höher. Ein Chirurg, der aufgrund eines Rückenleidens nicht mehr operieren kann, ist berufsunfähig – aber nicht zwingend erwerbsgemindert, denn er könnte theoretisch noch Gutachten schreiben. Die staatliche Rente würde ihm dann nicht zustehen.
Was passiert finanziell, wenn ich berufsunfähig werde?
So läuft es für gesetzlich versicherte Angestellte ab:
- Wochen 1–6: Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – 100 % des Nettoeinkommens.
- Woche 7 bis max. Woche 78: Krankengeld der GKV – ca. 75 % des Nettos, maximal 72 Wochen.
- Ab Woche 79: Staatliche Absicherung endet. Ohne private BU entsteht eine massive Lücke.
Die Erwerbsminderungsrente springt nur ein, wenn man weniger als 3 Stunden täglich irgendeinen Job ausüben kann – und beträgt im Schnitt nur rund 900 € monatlich.
Was sind Alternativen zur BU-Versicherung?
Wenn eine BU wegen Vorerkrankungen nicht möglich ist, gibt es Alternativen:
- Grundfähigkeitsversicherung: Zahlt, wenn bestimmte Grundfähigkeiten wegfallen (Gehen, Sprechen, Sehen, Greifen). Kein Bezug zum Beruf.
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU): Zahlt, wenn man überhaupt nicht mehr arbeiten kann – günstigere Beiträge, aber höhere Hürde.
- Dread-Disease-Versicherung: Einmalzahlung bei Diagnose schwerer Erkrankungen wie Krebs oder Herzinfarkt.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Beitrag hängt von mehreren Faktoren ab:
- Beruf: Bürojobs sind günstiger als körperlich belastende Berufe – das ist der stärkste Preistreiber.
- Einstiegsalter: Je jünger beim Abschluss, desto günstiger. Die Beiträge steigen mit jedem Jahr merklich.
- Rentenhöhe: Höhere monatliche BU-Rente = höherer Beitrag.
- Laufzeit: Längerer Schutz (bis 67) ist teurer als eine kürzere Laufzeit.
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können Zuschläge oder Ausschlüsse verursachen.
Brauchen Beamte eine BU – und was ist die Dienstunfähigkeitsklausel?
Beamte auf Lebenszeit erhalten im Falle von Dienstunfähigkeit eine staatliche Versorgung durch den Dienstherrn – diese ist jedoch an Dienstjahre geknüpft und kann in frühen Berufsjahren sehr gering sein.
Für Beamte gibt es spezielle BU-Tarife mit Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel): Diese greift bereits dann, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt – ohne separate BU-Prüfung durch den Versicherer. Das vereinfacht die Leistungsanerkennung erheblich.
Für Beamte auf Widerruf und Probe sowie Referendare ist eine private BU besonders wichtig, da die staatliche Absicherung in frühen Phasen minimal ist.
Was bedeutet abstrakte Verweisung – und warum ist sie gefährlich?
Die abstrakte Verweisung erlaubt es dem Versicherer, die BU-Rente zu verweigern, wenn Sie theoretisch einen anderen gleichwertigen Beruf ausüben könnten – selbst ohne freie Stellen am Markt und ohne diesen Beruf je erlernt zu haben.
Beispiel: Ein Chirurg könnte als medizinischer Gutachter tätig sein. Seriöse Versicherer verzichten heute vollständig auf diese Klausel – ältere Verträge enthalten sie jedoch häufig.
Was ist die AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel)?
Die AU-Klausel leistet bereits dann, wenn Sie 6 Monate oder länger durchgehend krankgeschrieben sind – ohne dass die BU offiziell anerkannt wurde.
Das ist besonders wertvoll, weil ein BU-Anerkennungsverfahren oft viele Monate dauert. Ohne AU-Klausel kann nach Ende des Krankengeldes (Woche 79) eine Einkommenslücke ohne Leistungen entstehen. Die AU-Klausel schließt genau diese Lücke.
Was ist der verkürzte Prognosezeitraum?
Standardmäßig müssen Versicherte nachweisen, dass sie „voraussichtlich dauerhaft" berufsunfähig sind – das kann schwer zu belegen sein. Beim verkürzten Prognosezeitraum reicht stattdessen eine Prognose von 6 Monaten, um Leistungen zu erhalten.
Das erleichtert die Leistungsanerkennung erheblich, besonders bei Erkrankungen, deren Verlauf unsicher ist.
Was ist die Beitragsdynamik in der BU?
Die Beitragsdynamik erhöht Ihre BU-Rente und Ihren Beitrag jährlich automatisch um einen festgelegten Prozentsatz – meist 3–5 % – ohne neue Gesundheitsprüfung.
Das schützt vor zwei Risiken: Inflation (2.000 € heute sind in 20 Jahren weniger wert) und steigendes Einkommen (ohne Dynamik bräuchten Sie einen Neuantrag mit erneuter Gesundheitsprüfung, was mit dem Alter teurer und schwieriger wird).
Was ist die Nachversicherungsgarantie?
Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Anlässe sind typischerweise:
- Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Immobilienkauf oder Bausparvertrag
- Gehaltserhöhung oder Abschluss einer Ausbildung
Was bedeutet Verzicht auf Mitwirkungspflicht?
Normalerweise können Versicherer verlangen, dass Versicherte ärztlichen Anordnungen Folge leisten – z. B. eine Operation durchführen lassen –, um weiterhin Leistungen zu erhalten. Der Verzicht auf die Mitwirkungspflicht bedeutet: Der Versicherer verzichtet darauf, solche Anordnungen zur Bedingung zu machen.
Im Mittelpunkt steht dabei die Zumutbarkeit: Niemand soll zu riskanten oder stark belastenden Eingriffen gezwungen werden, nur um die BU-Rente zu erhalten. Hochwertige Tarife enthalten diesen Verzicht standardmäßig.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage – und warum ist sie so wichtig?
Bei einer anonymen Risikovoranfrage prüfen wir bei mehreren Versicherern, ob und zu welchen Konditionen Sie versicherbar sind – ohne Ihre Identität preiszugeben.
Warum das entscheidend ist: Offizielle Antragsablehnungen können im HIS-System gespeichert werden und bei künftigen Anträgen anderer Versicherer sichtbar sein – mit möglichen Nachteilen für Konditionen oder Annahme. Eine anonyme Voranfrage erzeugt keine Einträge.
Was ist ein Risikozuschlag – und was bedeutet ein Leistungsausschluss?
Bei Vorerkrankungen gibt es im Wesentlichen drei mögliche Ergebnisse einer Risikoprüfung:
- Normalannahme: Kein Aufschlag, voller Schutz.
- Risikozuschlag: Höherer Beitrag wegen erhöhtem Risiko durch Vorerkrankung.
- Leistungsausschluss: Bestimmte Erkrankungen werden vom Schutz ausgenommen (z. B. Rücken bei Bandscheibenvorfall).
- Ablehnung: In seltenen Fällen bei sehr schwerem Risiko.
Was ist die HIS-Datei?
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist eine gemeinsame Datenbank der deutschen Versicherer. Auffällige Antragsverläufe oder Ablehnungen können dort gespeichert werden.
Stellt ein anderer Versicherer einen Antrag, kann er HIS-Einträge einsehen – das kann zu Nachfragen, Ablehnungen oder schlechteren Konditionen führen. Anonyme Voranfragen umgehen dieses Problem vollständig.
Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht – und welche Konsequenzen hat sie?
Beim BU-Antrag müssen alle im Antragsformular gestellten Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das nennt sich vorvertragliche Anzeigepflicht.
Werden Vorerkrankungen verschwiegen – auch unabsichtlich –, kann der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten oder anfechten. Die BU-Rente würde dann nicht ausgezahlt, obwohl jahrelang Beiträge gezahlt wurden.
Ist die BU-Rente steuerpflichtig – und sind Beiträge absetzbar?
Beiträge: Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG) bis zu den geltenden Höchstbeträgen steuerlich absetzbar.
BU-Rente im Leistungsfall: Als sonstige Einkünfte steuerpflichtig – jedoch meist nur mit dem sogenannten Ertragsanteil, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt und oft gering ist. Bei einem Rentenbeginn mit 45 Jahren liegt der Ertragsanteil z. B. bei 28 %.
Was ist der Unterschied zwischen SBU und BUZ?
Die selbstständige BU (SBU) ist ein eigenständiger Vertrag ausschließlich für die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Die BU-Zusatzversicherung (BUZ) ist an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt.
Die SBU ist in fast allen Fällen vorzuziehen: transparenter, flexibler, und bei finanziellen Engpässen sicher – denn bei einer BUZ riskieren Sie, den BU-Schutz zu verlieren, wenn Sie den Hauptvertrag kündigen oder beitragsfrei stellen müssen.
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