Weil man manchmal enttäuscht wird
Vertrauensschaden-versicherung
Für den Fall der Fälle abgesichert
Was bietet die
Vertrauensschaden-versicherung?
- Schützt Unternehmen vor Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Mitarbeitenden oder Vertrauenspersonen.
- Deckt Schäden durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue oder Sabotage innerhalb des Unternehmens ab.
- Sichert das Firmenvermögen bei internen Vertrauensbrüchen, die existenzbedrohende Folgen haben können.
- Übernimmt auch Schäden infolge von Computerbetrug, Phishing oder gezielter Computersabotage.
- Erstattet Kosten für Schadenaufklärung, Datensicherung und Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs.
- Schützt vor finanziellen Folgen von Geheimnisverrat oder Missbrauch sensibler Unternehmensdaten.
- Gilt branchenunabhängig für Unternehmen jeder Größe und Rechtsform.
- Ergänzt den Versicherungsschutz sinnvoll dort, wo klassische Sach- oder Haftpflichtversicherungen nicht greifen.
Unsere Leistungen für Sie
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Phishing
Ein Unternehmen, welches im Baugewerbe tätig ist, nutzt als Informations- und Kommunikationsmittel hauptsächlich das Internet und ein bekanntes E-Mail-Programm. Kriminelle haben sich dies zunutze gemacht und mit aktiven Phishing-Webseiten dem Unternehmen vertrauliche Informationen entlockt.
Unterschlagung
Eine Kassiererin einer bekannten Supermarktkette unterschlug Gelder aus der Kasse. Sie stellte Leergutbons aus, ohne dass tatsächlich eine Leergutrückgabe erfolge. Da ihre Kasse immer „stimmte“, wurde der Schwindel über einen längeren Zeitraum nicht erkannt. Bei einer Prüfung durch die Innenrevision flog dann jedoch alles auf.
WISSENSWERTES
Für wen ist die Versicherung?
Für Unternehmen aller Art
Was ist Versichert?
Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung des Firmenvermögens, die aufgrund vorsätzlicher, unerlaubter Handlun- gen, wie z. B. Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen, entstehen.
Unmittelbare Schäden aufgrund Computersabotage oder Geheimnisverrat sowie Folgekosten infolge Aufwendungen für die Schadenermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellungs- und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Aufwendungen für Personenschäden
- Schäden, die anderweitig versichert werden können
- Vermögensschäden, die sich aus der Gegenüberstellung von Soll- und Istbeständen (Inventurdifferenzen) ergeben
- Mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, Verwirkung von Vertragsstrafen)
- Schäden am Vermögen infolge Terrorismus, Krieg, innerer Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Explosion
- Schäden durch Vertrauenspersonen, von denen Vermögensdelikte bekannt sind
RUNDUM GESCHÜTZT
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine an- dere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D & O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.
Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. das 1,5-Fache des Jahrsbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D & O-Selbstbehaltversicherung zu empfehlen.
Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungs- schutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.
Dieses Seite dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Wir übernhemnen
keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.

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